Jagdgenossenschaft
Bedeutung der Jagdgenossenschaft
Jagdgenossenschaften sind in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie entstehen kraft Gesetzes, ohne dass es eines Beschlusses oder eines anderen Aktes bedarf.Nebel über dem Weiltal
Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, so genannte Jagdgenossen, sind die Eigentümer der Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören und im Zusammenhang eine bestimmte, vom Landesrecht abhängige, Mindestfläche (mindestens 150 Hektar oder höhere Mindestflächen je nach Bundesland) umfassen. Bejagbare Flächen sind im Jagdkataster verzeichnet.
Die Jagdgenossenschaft jagt in Eigenregie oder verpachtet die Jagd in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk an den Jäger. In dem Jagdpachtvertrag wird die Haftung der Jagdgenossenschaft für Wildschäden in der Regel auf den Pächter, den Jäger, übertragen. Die Haftung der Jagdgenossenschaft ist dann nur subsidiär. Entscheidungen trifft die Jagdgenossenschaft grundsätzlich nach dem Prinzip der doppelten Mehrheit, es muss eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen und der hinter einer Stimme stehenden Fläche bestehen. Der Ertrag aus der Pacht wird entsprechend der jeweiligen Grundstücksfläche auf die Jagdgenossen umgelegt. Man spricht von einem Auskehranspruch der Jagdgenossen gegen die Jagdgenossenschaft.
Quelle: Wikipedia, 2010
Wesentliche Aufgaben der Jagdgenossenschaft
- Bildung eines ehrenamtlichen Jagdgenossenschaftsvorstandes
- Vertretung der Interessen der Jagdgenossen gerichtlich und außergerichtlich
- Einberufung einer jährlichen Mitgliederversammlung
- Führen eines Jagdkatasters
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung durch Abschluss von Jagdpachtvertrag und Mitwirkung bei der
- Genehmigung des Abschussplanes
- Umsetzung der Beschlüsse aus der Genossenschaftsversammlung
Jagd
Die bejagdbare Fläche wird traditionell seit vielen Jahren durch ortsansässige Jäger bewirtschaftet. Die qualifizierte Ausübung der Jagd erfolgt auf der Grundlage des Pachtvertrages, der Bundes,- Landes- und der Naturgesetzgebung unter der Leitung und Verantwortung eines Jagdpächters.
Ziel ist eine naturnahe Jagd, angepasst an die örtlichen Anforderungen, Erkenntnisse und Erfahrungen, sowie die Hege und Pflege des Wildbestandes.
Naturnahe Jagd umfasst im Rahmen des Jagdschutzes den Schutz des Wildes vor Seuchen und anderen Gefahrenquellen. Hierzu gehört auch der Schutz vor freilaufenden Hunden, Katzen oder aber auch vor Menschen denen Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Wildtiere und der Umwelt manchmal unbekannt sind.
Naturnahe Jagd verzichtet auf die Bejagung von Arten, deren Bestand bedroht ist und unterstützt Hilfsprogramme für gefährdete Wildarten wie z.B. die Anlage einer Sonderäsungsfläche am Ratenmorgen z.B. für den bedrohten Feldhasen oder bedrohte Vogelarten.
Demgegenüber werden Beutegreifer wie der Fuchs, aber auch Wildschweine die einen erheblichen Feinddruck auf bestandsgefährdete Tiere und Nutzpflanzen ausüben, intensiv bejagd.
Jagdvorsteher | Gabriele Böff |
Stellvertreter | Siegfried Dreyer |
Jagdpächter | Marc Dreyer |
Schriftführer | Sonja Fladung |
Kassenwart | Paul-Gerhad Moos |